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Pflegekosten

Kosteninformation

Für jeden Bewohner unseres Hauses gestalten sich die Kosten etwas anders. Dies ist von einigen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Höhe der Pension, Pflegegeldeinstufung und Privatvermögen. Um Ihre persönliche Situation zu besprechen, stehen wir Ihnen jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Was, wenn die Pflegeheimkosten nicht mit dem Einkommen bezahlt werden können?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes durch Übernahme der Heimkosten bei der Sozialhilfe einzureichen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Neben der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit ist die Pflegeheimbedürftigkeit eine wesentliche Voraussetzung für den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Es haben jene Personen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in einer Pflegeeinrichtung, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit sonst in nicht zumutbarer Weise decken können.


Eine tatsächliche Pflegeheimbedürftigkeit liegt dann vor, wenn Antragsteller etwa auf Grund eines hohen Pflege- beziehungsweise Betreuungsbedarfes nicht mehr zu Hause wohnen können. Selbst unter Miteinbeziehung der Pflege und Betreuung durch die Angehörigen sowie entsprechender mobiler, sozialer Dienste.

Welchen Betrag müssen die Heimbewohner selber leisten?

Nach bescheidmäßiger Erledigung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft werden die hier anfallenden Heimgebühren vom Sozialhilfeträger übernommen. Zur Abdeckung der Heimkosten werden 80 Prozent der Pension und des Pflegegeldes der Heimbewohner herangezogen. Bei all diesen Vorgängen und Amtswegen sind wir für Sie da, unterstützen Sie mit Rat und Tat und helfen bei Behördenwegen.

Was bleibt den Heimbewohnern für das tägliche Leben übrig?

Den Heimbewohnern verbleiben:


Von der Pension: 20 Prozent der laufenden Pension und des Weiteren das Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsbezug).


Vom Pflegegeld: Zehn Prozent der Pflegegeldstufe Drei verbleiben auf jeden Fall.

Die verbleibenden Gelder sind ausschließlich zu Ihrer persönlichen Verwendung und können nach Belieben von Ihnen eingesetzt und ausgegeben werden.